Als Sachverständige bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Ich ermittele den Wert Ihrer Immobilie anhand der gängigen Bewertungsmethoden und meiner jahrelangen Erfahrung. Sie benötigen eine Immobilienbewertung für den Verkauf, eine Scheidung oder eine Erbschaft? Ich werde den Wert Ihrer Immobilie fundiert anhand des Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahrens ermitteln und bestimmen.
Mit einem Kurzgutachten erhalten Sie eine fachkundige und zuverlässige Einschätzung zum Marktwert Ihrer Immobilie. Als Sachverständige erstelle ich Kurzgutachten für verschiedene Arten von Immobilien und Grundstücken. Hierbei berücksichtige ich stets die geltenden rechtlichen Grundlagen.
Als Eigentümer einer Immobilie, die Sie verkaufen möchten, oder als potenzieller Immobilienkäufer, können Sie von meiner unabhängigen Bewertung und Beratung profitieren. Ich helfe Ihnen, den realistischen Marktpreis zu ermitteln und sicherzustellen, dass Sie fair handeln. Egal, ob Sie verkaufen oder kaufen möchten, ich stehe Ihnen zur Verfügung, um Ihnen wichtige Informationen und Sicherheit in Ihrem Immobiliengeschäft zu bieten.
Ein Verkehrswertgutachten/ Vollgutachten nach §194 BauGB wird in verschiedenen Situationen benötigt, darunter Kauf oder Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Vormundschaft, Beleihungen oder Versicherungen. Es dient dazu, eine objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwerts für Eigentümer, Käufer, Erben, Finanzinstitute und andere Interessierte zu liefern.
In den meisten Fällen ist ein umfangreiches Verkehrswertgutachten nicht erforderlich. Mein sogenanntes Kurzgutachten konzentriert sich hauptsächlich auf die reine Wertermittlung und verzichtet auf eine ausführliche Beschreibung und Dokumentation des zu bewertenden Objekts. Ebenso wird in diesem Kurzgutachten kein zweites Wertermittlungsverfahren zur Plausibilisierung des Verkehrswerts angewendet. Die Wahl des geeigneten Wertermittlungsverfahrens für Ihre Immobilie hängt von deren spezifischer Nutzung ab. Das Kurzgutachten wird in schriftlicher Form erstellt und enthält alle relevanten Bewertungsunterlagen.
Mein Ziel ist es, den Verkehrswert der Immobilie so präzise wie möglich zu ermitteln. In der Regel weicht der tatsächliche Verkaufspreis vom in der Verkehrswertermittlung ermittelten Marktwert ab. Ich möchte hier ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein Kurzgutachten nicht für gerichtliche Zwecke geeignet ist. Falls Sie dennoch eine gerichtsfeste Bewertung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und kann Ihnen ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB erstellen.
Als Eigentümer einer Immobilie, die Sie verkaufen möchten, möchten Sie möglicherweise wissen, welchen Marktpreis Sie für Ihre Immobilie erwarten können. Sie suchen nach einer Möglichkeit, den Preis zu bestimmen und sicherzustellen, dass der von einem Makler oder potenziellen Käufern gebotene Preis dem tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie entspricht. In diesem Fall kann ich Ihnen dabei helfen, den Zustand und den realistischen Verkaufspreis Ihrer Immobilie unabhängig zu bewerten. Ich stehe Ihnen zur Verfügung, um Sie gezielt zu beraten und Ihnen wichtige Informationen zu geben, die Sie beim Verkauf beachten sollten.
Wenn Sie hingegen an einem Immobilienkauf interessiert sind, möchten Sie sicherstellen, dass der geforderte Kaufpreis angemessen ist und die Immobilie keine schwerwiegenden Baumängel aufweist. In solchen Fällen ist es ratsam, eine Hauskaufberatung in Betracht zu ziehen. Das Einschalten eines Gutachters beim Haus- oder Wohnungskauf bietet Schutz vor unerwarteten Überraschungen, die den Traum vom Eigenheim schnell in einen Alptraum verwandeln könnten.
Auch hier stehe ich Ihnen zur Verfügung, um den Zustand und den realistischen Kaufpreis der Immobilie unabhängig zu beurteilen und Sie gezielt zu beraten. Mein Ziel ist es, Ihnen die notwendige Sicherheit bei Ihrer Hauskaufentscheidung zu geben.
In den vergangenen Jahren hat die Thematik der Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken an Bedeutung gewonnen. Steuerliche Änderungen, Erbschaftsangelegenheiten sowie private Streitigkeiten und Scheidungsfolgen erfordern stets eine objektive Bewertung, um sinnvolle und langfristige Lösungen zu finden. Die Lösung hierfür liegt in der Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens von einem unabhängigen und anerkannt geprüften Sachverständigen!
Eine schnelle Lösung der Probleme kann mit den geringsten Kosten herbeigeführt werden, wenn sich die Beteiligten mit der Beauftragung eines gemeinsamen und neutralen Sachverständigen einverstanden erklären und das Ergebnis für alle als Maßstab anerkennen.
Auch beim Kauf und Verkauf von Immobilien kann ich Ihnen durch eine detaillierte Bewertung helfen, eine marktgerechte Entscheidung zu treffen.
Die Bewertung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB ist die umfassendste Form der Immobilienbewertung. Allgemein gesprochen ist ein Gutachten ein Ausdruck empirischer Aussagen auf der Grundlage von Tatsachen und deren sachverständigen Schlussfolgerungen. Der Bericht sollte vollständig, leicht verständlich sein. Nach der Definition in § 194 BauGB bestimmt die Verkehrswertermittlung den Verkehrswert (Marktwert), den eine Immobilie oder Liegenschaft erreichen kann. Als Sachverständiger bewerte ich die Immobilie objektiv und unparteiisch nach den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung.
Mein Ziel ist es, den Verkehrswert der Immobilie möglichst genau zu ermitteln. Der tatsächlich zu erzielende Kaufpreis weicht in der Regel vom in der Verkehrswertermittlung ermittelten Marktwert ab.
Leistungen
abhängig von Aufwand, Lage und Art der Immobilie, inkl. MWSt
abhängig von Aufwand, Lage und Art der Immobilie, inkl. MWSt
für Bodenwertermittlung, Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser
Abhängig von Aufwand, Lage und Art der Immobilie.
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